Verhindern Sie mit diesen Maßnahmen Stürze aus der Höhe!
Stürze aus der Höhe sind und bleiben leider immer noch das tödliche Berufsrisiko Nummer eins. Die Zahlen des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, und wie lauten die genauen Regeln? Auf dieser Seite sehen wir uns das genauer an.
Ein großer Teil der Arbeitsplätze in den Niederlanden beschäftigt sich mit diesem Thema. Und aus der Praxis wissen wir, wie wichtig es ist, dem Thema "Absturz" ausreichend Aufmerksamkeit zu schenken. In der Praxis bedeutet dies hochwertige Ressourcen, wie z. B. eine geeignete Absturzsicherung. Aber auch auf das richtige Wissen über den Umgang mit ihnen und über die geltenden Gesetze und Vorschriften.
Möchten Sie sich direkt mit einem Spezialisten in Verbindung setzen? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. +31 184 43 44 55, info@veiliggoed.nl. Unsere Berater beraten Sie gerne, welche Absturzsicherungen für Ihren Arbeitsplatz am besten geeignet sind und wie Sie Ihre Mitarbeiter unterstützen können.
Um besser zu verstehen, wie wir uns mit dem Thema Absturz beschäftigen, möchten wir Wijngaarden SafeGoed kurz vorstellen.
Wijngaarden VeiligGoed, Spezialist für persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Wijngaarden VeiligGoed ist ein Spezialist für die persönliche Sicherheit am Arbeitsplatz. Zu diesem Zweck stellen wir PSA zur Verfügung und geben Ratschläge zu deren korrekter Verwendung und Wartung. Aber auch durch die Arbeit an der Unterstützung und dem Wissen in den Betrieben.
Wir haben unseren Sitz in Sliedrecht, das zwischen Dordrecht und Gorinchem liegt. Mit mehr als 50 Jahren Erfahrung sind wir ein fester Begriff in der Welt der PSA. Mit unserem Team, bestehend aus mehr als 40 Mitarbeitern, bedienen wir unsere Kunden mit einer durchschnittlichen Lieferleistung von 98,2%. Eine schnelle Lieferung ist für uns ein wichtiger Grundsatz, weshalb wir in unserem mehr als 5.000 Quadratmeter großen Lager über einen großen Vorrat verfügen.
Möchten Sie mehr über uns erfahren? Dann werfen Sie einen Blick auf unser 'Über unsSeite.
Inhaltsübersicht
Stürze aus der Höhe; Maßnahmen
Wir unterscheiden im Großen und Ganzen zwischen zwei Schlüsselmaßnahmen zur Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung und zur Verringerung des berufsbedingten Risikos von Stürzen aus der Höhe. Nämlich:
- Persönlicher Schutz
- Information und Unterstützung
1. Persönlicher Schutz
Zunächst einmal betonen wir, wie wichtig eine angemessene Schutzausrüstung ist. Damit meinen wir natürlich eine qualitativ hochwertige Ausstattung. Aber nicht nur das, wir meinen auch die richtige Ausrüstung für die Arbeit in der Höhe. Und genau das ist es, was unsere Berater unseren Kunden bieten. Wir beraten den Kunden bei der Auswahl der richtigen Mittel und liefern die beste Qualität für seine PSA.
Bei der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz unterscheiden wir folgende Disziplinen:
1. Positionierung
2. Absturzsicherung
3. Kletterausrüstung für die Baumpflege
4. Zugang über Seil
5. Schutz für Werkzeuge
2. Information und Unterstützung
Die Aufrechterhaltung des Wissensstandes der Arbeitnehmer trägt wesentlich zur Verringerung des berufsbedingten Risikos von "Abstürzen" bei. Unsere Berater halten daher regelmäßig vor Ort Vorträge über den Einsatz von Absturzsicherungen. Aber auch über Vorschriften.
Arbeiten Sie bereits daran, sich über Stürze aus der Höhe zu informieren und zu unterstützen? Dann werfen Sie einen Blick auf diese Seite und laden Sie unser E-Paper und/oder Informationsposter herunter.
Absturz aus der Höhe; Gesetze und Vorschriften
Arbeiten in der Höhe sollten nur von sicheren Geräten aus durchgeführt werden. Zum Beispiel ein sicherer Steigbügel oder ein Gerüst.
Für die Arbeit in der Höhe wurden verschiedene gesetzliche Regelungen und Richtlinien erarbeitet. Wir beziehen uns hier auf die Artikel der Verordnung über die Arbeitsbedingungen:
- Verordnung über die Arbeitsbedingungen, Artikel 3.16: Verhütung von Absturzgefahren - der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen treffen.
- Verordnung über die Arbeitsbedingungen, Abschnitt 7.18b: Hebezeuge und Hubeinrichtungen für Personen.
- Artikel 7.23 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz: Benutzung von Arbeitsmitteln für Arbeiten in der Höhe, wie Leitern, Gerüste und Treppen.
- Gesundheits- und Sicherheitsverordnung Artikel 7.34: Gerüste.